Mietverträge über WG-Wohnungen bzw. WG-Zimmer können in folgenden Varianten gestaltet sein:
Haupt- und Untermieter
Hier schließen Vermieter und Mieter einen Mietvertrag, der dem Mieter gestattet, einzelne Räume weiter- bzw. unterzuvermieten. Der Vermieter hat in diesem Fall nur einen Ansprechpartner und der Hauptmieter ist für alle Pflichten, die aus dem Vertrag entstehen, verantwortlich, er haftet im Zweifel auch allein für die Gesamtmiete. Sehr geschäftstüchtigen Hauptmietern gelingt es allerdings zum Teil, die nicht selbst genutzten Räume gewinnbringend weiterzuvermieten, insbesondere in Städten wie München und Hamburg ist das nicht selten der Fall. Sollte ein solcher Hauptmieter die Wohnung kündigen, weil er beispielsweise sein Studium beendet hat, müssen auch alle Untermieter ausziehen oder sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um die Wohnung weiterzumieten. Dieses Modell empfiehlt sich eher, wenn ihr nur kurzfristig für 1-2 Semester ein Zimmer braucht.
Gemeinsame Hauptmieter
Hier gibt es einen Mietvertrag, welchen alle WG-Mietglieder gemeinsamen unterzeichnen, somit tragen auch alle die Pflichten gemeinsam. Zahlt ein WG-Mitglied die Miete nicht, haften die anderen Mitmieter dafür. Diese Vertragsart birgt auch gewisse Risiken, wenn WG-Mitglieder ausziehen möchten. Oftmals muss dann ein Nachfolger gesucht werden, der in den Vertrag eintritt, ansonsten steigt der Mietanteil weil der fehlende Anteil mit getragen werden muss. Diese Vertragsart empfiehlt sich eher für junge Paare, die gemeinsam eine Wohnung anmieten möchten, als für größere WGs.
Einzelne Hauptmieter
Hier schließt ein Vermieter oder Eigentümer über jedes WG-Zimmer separat einen Mietvertrag ab. In diesem ist dann auch die Nutzung der Gemeinschaftsräume wie Küche und Bäder geregelt. Diese Vertragsform hat den Vorteil, dass jedes WG-Mitglied selbst für seine Miete und Mietdauer verantwortlich ist, ohne von anderen abhängig zu sein oder für diese mit zu haften. Am häufigsten wird diese Vertragsart von größeren Objekten wie Wohnheimen usw. angeboten.